Bedingungen zur Nutzung der App Conviction
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Endnutzer einen Zugang zur Nutzung der Software Conviction über die gleichnamige App zur Verfügung.
(2) Bei Conviction handelt es sich um eine digitale Tagebuch-App (Journaling) zur persönlichen Selbstreflexion, welche unter anderem Stimmungsanalysen ermöglicht und geführte Übungen zur Stressreduktion anbietet.
§ 2 Nutzungsüberlassung
Der Anbieter stellt dem Endnutzer für die Dauer des Vertrages einen Zugang zur App zur Nutzung zur Verfügung.
§ 3 Preise/ Laufzeit
(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer die Nutzung der App kostenfrei zur Verfügung. Alternativ kann der Nutzer eine kostenpflichtige Pro-Version gegen Einmalzahlung erwerben. Es gelten die zum Zeitpunkt des Kaufs innerhalb der App angezeigten Preise.
(2) Bereits abgeschlossene Käufe können nicht storniert werden, gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, dem Anbieter für die Pro-Version die vereinbarte Vergütung zzgl. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
(4) Das vereinbarte Entgelt ist sofort im Voraus fällig.
(5) Gerät der Nutzer mit Zahlung des von dem Anbieter in Rechnung zu stellenden Betrages in Verzug, so kann der Anbieter nach entsprechender Ankündigung von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern der Nutzer die App deinstalliert, endet die kostenfreie Nutzungszeit. Hat der Nutzer die Pro-Version erworben, bleibt sein Nutzunsgrecht bestehen. Er kann seinen Kauf jederzeit wieder, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der App im App-Store, wieder herstellen. Einen Anspruch auf Verfügbarkeit der App im App-Store hat der Nutzer nicht. (2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer drei aufeinander folgende fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die nachfolgenden vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
§ 5 Umfang des eingeräumten Nutzungsrechtes
(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die unter § 1 dieser Nutzungsbedingungen bezeichneten Dienste und Inhalte während der Dauer des Vertrages gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen.
(2) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die zur Nutzung überlassene App zu vervielfältigen und/ oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Support
(1) Der Anbieter gewährleistet eine 99,5%-ige Verfügbarkeit der zur Nutzung zur Verfügung gestellten App im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung aller Feiertage im deutschen Bundesland Berlin) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr liegen oder die von dem Anbieter vorab angekündigt wurden.
(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der App-Dienste durch den Anbieter erfolgt täglich. Die Wartung ist grundsätzlich von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern, das heißt, wenn die Nutzung der App nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt ist, erfolgt die Wartung binnen 24 Stunden ab Kenntnis oder Information des Anbieters.
§ 7 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, einen unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der zur Verfügung gestellten Dienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
(2) Die Nutzung der App ist dem Nutzer lediglich für den privaten Gebrauch gestattet. Sofern der Nutzer die App gewerblich nutzen möchte, ist dieses nur durch Vereinbarung einer separaten Nutzungsvereinbarung mit dem Anbieter für B2BKunden möglich.
(3) Dem Nutzer ist es untersagt, die zur Verfügung gestellte Software oder Teile davon zu kopieren, zu reproduzieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu rekonstruieren – es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend erlaubt (§ 69e UrhG). Ebenso ist es dem Nutzer untersagt, Funktionalitäten oder die Systemarchitektur der Software zu analysieren, um diese ganz oder teilweise nachzubauen, nachzuahmen oder in vergleichbarer Weise zu nutzen, zu vermarkten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Endnutzer verpflichtet sich hierzu, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu unterlassen, die darauf abzielen, die Schutzmechanismen oder Lizenzkontrollen der Software zu umgehen.
(4) Der Endnutzer verpflichtet sich, innerhalb seines Profils und innerhalb der App keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
§ 8 Folgen von Verstößen gegen die Nutzerpflichten
Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zur App berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen die in § 6 und 8 dieser Nutzungsbedingungen geregelten Pflichten verstößt.
§ 9 Haftungsfreistellung
Die Nutzung der Inhalte und Übungen von Conviction stellt keinen Ersatz für professionelle medizinische, psychosomatische- oder psychologische Beratung und/ oder Behandlungen da. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für einen Erfolgseintritt der Inhalte und Übungen oder die Auswirkung auf die Gesundheit des Nutzers. Er haftet nicht für direkte, indirekte und/ oder zufällige Schäden, die aus der Nutzung oder dem Verlass auf jegliche Informationen oder Inhalte entstehen, die in den Inhalten und Übungen enthalten sind. Bei bestehenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Problemen wird geraten, einen Facharzt oder Therapeuten zu konsultieren.
§ 10 Mängelhaftung/ Haftung
(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der App nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Nutzers in Anspruch genommen werden, haftet der Nutzer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Nutzerauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls an dem Anbieter, sofern den Nutzer am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
(3) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der
vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.
(5) Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(6) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
(7) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, die Daten in der App ordnungsgemäß zu sichern.
§ 11 Datenschutz
Die Daten des Nutzers werden von dem Anbieter ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken zur Durchführung dieses Vertrages unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung erhoben, verarbeitet und genutzt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Erfüllungsort für Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
(3) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
§ 13 Sonstiges
(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien in Textform vereinbart werden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Stand: